Fischereiverein Ertingen

Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an dem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung. 

PfIichtvorbereitungslehrgang:
Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung führen speziell geschulte Ausbilder der Fischereiverbände und der Fischereivereine die Prüfungsbewerber in die Theorie und Praxis der Fischerei ein.
Im Einzelnen werden folgende Sachgebiete nach einem landeseinheitlichen
Rahmenlehrplan in Wort und Bild behandelt:

Rahmenlehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung.
Allgemeine Fischkunde mind. 4 Std.
Geschichtliche Entwicklung, Zoologie, kurze schematische Übersicht, Anatomie und Physiologie der Fische.
Spezielle Fischkunde mind. 4 Std. Systematik, Beschreibung, Unterscheidungsmerkmale, Lebensraum und Lebensweise, Bestandssituation, Gefährdungsursachen von Fischen, Krebsen und Muscheln.
Gewässerökologie und Fischhege mind. 8 Std.
Wasser -Allgemeines, Wassereigenschaften. Gewässergüteklassen - Bioindikatoren. Wasserpflanzen, Wassertiere. Gewässerarten. Bewertung von Gewässern, Fischbesatz und Fischhege, Maßnahmen bei Fischsterben, Fischkrankheiten. Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen
Theoretische Ausbildung mind. 3 Std.
Praktische Ausbildung mind. 4 Std.
Fanggeräte, Gebrauch
Behandlung gefangener Fische mind. 2 Std.
Versorgen und Verwerten
Gesetzeskunde mind. 5 Std.
Für die Fischerei wichtige gesetzliche Bestimmungen
(Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz-, Tierseuchenrecht u.a.) Mindestpflichtstunden insgesamt 30 Std.

Lehrgangsgebühren: Erwachsene 200.- €
Jugendliche 130.- €
Prüfungs- und Nachprüfungsgebühr – jeweils - 35.- €

Kosten für Lehrgangsunterlagen sind in den Gebühren nicht enthalten.